
Pflegeleitfaden – Plötzlich pflegebedürftig, was nun?
Ihr Wegweiser für die ersten Schritte zur richtigen Unterstützung
Wenn plötzlich Pflege nötig wird – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, durch eine Erkrankung oder altersbedingt – stehen viele Betroffene und Angehörige vor einer Herausforderung: Was ist jetzt zu tun? Welche Leistungen gibt es? Wer hilft mir weiter?
1. Erste Schritte – Wenn Pflege notwendig wird
Plötzliche Pflegebedürftigkeit betrifft oft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Angehörige. In dieser Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strukturiert vorzugehen:
- Kontaktieren Sie den Hausarzt für eine erste Einschätzung.
- Setzen Sie sich mit einem ambulanten Pflegedienst – wie dem BHD – in Verbindung.
- Lassen Sie sich beraten: Welche Unterstützung wird gebraucht?
- Was kann die Familie leisten?
Wir helfen Ihnen, diese Fragen einzuordnen und die richtige Form der Hilfe zu organisieren
2. Pflegegrade – Die Voraussetzung für Leistungen
Pflegeleistungen erhalten Sie in der Regel ab Pflegegrad 1. Der Medizinische Dienst (MDK) stuft die Pflegebedürftigkeit nach festgelegten Kriterien ein – etwa körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei:
- der Antragstellung bei der Pflegekasse,
- der Vorbereitung auf das MDK-Gutachten,
- einer möglichen Höherstufung oder einem Widerspruch
3. Welche Leistungen gibt es?
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen. In der ambulanten Pflege heißt das konkret:
Leistungen durch Pflegedienste (Sachleistungen)
- Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Mobilisation)
- Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel – mit ärztlicher Verordnung)
- Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe, Gartenarbeit
Entlastungsleistungen
- z. B. Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung bei Terminen (kann auch von Angehörigen oder Ehrenamtlichen erbracht werden)
Verhinderungspflege
- wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder verhindert sind
Kurzzeitpflege
- Zeitlich begrenzte Pflege in einer Einrichtung, z. B. nach Klinikaufenthalt oder zur Überbrückung.
4. Wie hilft der BHD Pflegedienst konkret?
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Pflege selbst, sondern auch bei der Organisation, Beratung und Schulung:
- Erstgespräch bei Ihnen zu Hause mit Bedarfsermittlung
- Beratung zu Finanzierung, Pflegegrad, Entlastungsmöglichkeiten
- Angehörigenschulung zur Unterstützung in der häuslichen Pflege
- Vermittlung freier Plätze für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und Tagespflege innerhalb unseres Netzwerks
- Vermittlung von seniorengerechten Wohnungen im Magdalenenhof

Wie der BHD Sie konkret unterstützen kann:
Pflegedienst
Ambulant unterstützen wir Sie mit individueller Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und haushaltsnahen Dienstleistungen, sowie einer spezialisierten Wundversorgung.
Tagespflege
An unseren drei Standorten in Coesfeld, Lette und Gescher sind Sie wochentags gut versorgt, erleben Gemeinschaft und Abwechslung. Gleichzeitig entlasten wir pflegende Angehörige und schaffen Verlässlichkeit im Alltag.
Seniorenwohnen am Magdalenenhof
Mit unseren 20 seniorengerechten Wohnungen fördern wir ein selbstständiges Leben im Alter. Kurze Wege, barrierearme Ausstattung und die Nähe zu Pflege- und Betreuungsangeboten sorgen für Sicherheit und Komfort im Alltag.
Seniorenwohnanlage
Unsere Seniorenwohnanlage bietet Pflege und Betreuung in einem sicheren Umfeld. Hier verbinden wir fachliche Kompetenz mit individueller Zuwendung und einem Alltag, der Gemeinschaft und Lebensqualität fördert.
FAQ – Pflegeleitfaden BHD
Erste Schritte in die Pflege
Der erste Schritt ist, den tatsächlichen Pflege- oder Hilfebedarf einzuschätzen. Wenden Sie sich am besten direkt an uns – wir beraten Sie persönlich, unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades und erklären, welche Möglichkeiten es gibt, Unterstützung zu erhalten.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Anschließend besucht der Medizinische Dienst (MD) die pflegebedürftige Person zur Begutachtung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung und allen nötigen Unterlagen.
Ein Gutachter prüft, wie selbstständig die Person ist und wie viel Unterstützung im Alltag notwendig ist. Auf dieser Grundlage wird der Pflegegrad ermittelt.
Leistungen & Finanzierung
Pflegebedürftige erhalten – je nach Pflegegrad – Unterstützung in der Grundpflege, medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung sowie Leistungen der Pflegekasse wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsleistungen oder Zuschüsse für Tages- und Kurzzeitpflege. Auch ohne Pflegegrad können bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel ärztlich verordnete Behandlungspflege oder privat vereinbarte Unterstützungsangebote. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen in Ihrer persönlichen Situation möglich sind.
Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige selbst pflegen. Pflegesachleistungen werden gewährt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Eine Kombination beider Varianten ist möglich.
Ja, pflegende Angehörige können das Entlastungsbudget sowie weitere Entlastungsleistungen nutzen, um zeitweise Unterstützung zu erhalten oder sich im Pflegealltag zu entlasten.
Ein Beratungsbesuch ist eine verpflichtende Beratung für alle, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden. Ab dem 01.01.2026 muss der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2–5 zweimal jährlich durchgeführt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Pflegekundinnen und -kunden haben zweimal jährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch, dieser ist jedoch nicht verpflichtend. Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 können den Beratungsbesuch auf Wunsch auch vierteljährlich in Anspruch nehmen, verpflichtend sind jedoch nur zwei Besuche pro Jahr. Zusätzlich können Angehörige nach §45 SGB XI kostenlose Pflegeschulungen erhalten – individuell zu Hause oder in einer Gruppe. Diese Schulungen helfen, Pflege sicherer, einfacher und rückenschonender zu gestalten und entlasten Angehörige im Alltag.
Ein Beratungsbesuch ist eine verpflichtende Beratung für alle, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden. Ab dem 01.01.2026 muss der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2–5 zweimal jährlich durchgeführt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Pflegekundinnen und -kunden haben zweimal jährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch, dieser ist jedoch nicht verpflichtend. Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 können den Beratungsbesuch auf Wunsch auch vierteljährlich in Anspruch nehmen, verpflichtend sind jedoch nur zwei Besuche pro Jahr. Zusätzlich können Angehörige nach §45 SGB XI kostenlose Pflegeschulungen erhalten – individuell zu Hause oder in einer Gruppe. Diese Schulungen helfen, Pflege sicherer, einfacher und rückenschonender zu gestalten und entlasten Angehörige im Alltag.
Organisation & Unterstützung
Unser Service Center am Overhagenweg 4 steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle zur Seite. Hier beraten wir Sie persönlich zu allen Fragen rund um Pflege, Entlastung und mögliche Leistungen.
Je nach Bedarf kommen ambulante Pflege zu Hause, Tagespflege oder eine stationäre Einrichtung infrage. Wir helfen Ihnen, den passenden Weg zu finden.
Es gibt fünf Pflegegrade. Sie zeigen, wie stark jemand im Alltag eingeschränkt ist und welche Unterstützung er braucht – vom geringen Hilfebedarf bis zur umfassenden Pflege.
Allgemeine Orientierung
Am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist und wie sie finanziert werden kann.
Nein, oft ist Zeit für Beratung und Planung. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, um später schnell handeln zu können.
Ja, in unserem Service Center und auf dieser Website finden Sie Informationsblätter und Downloads, die die wichtigsten Punkte noch einmal übersichtlich zusammenfassen.








